Gericht: ARD-„Wahlarena“ ohne Sahra Wagenknecht zulässig

Die Entscheidung des OVG im Fall Sahra Wagenknecht 🤔

In der ersten Instanz hatte das BSW keinen Erfolg. Und auch das NRW-Oberverwaltungsgericht gibt dem Westdeutschen Rundfunk recht, der Sahra Wagenknecht von der ARD-„Wahlarena“ ausschließt. Möglich ist noch eine Verfassungsbeschwerde. Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) ist nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) nicht dazu verpflichtet, die Spitzenkandidatin des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in die ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ am 17. Februar einzuladen.

Chancengleichheit und Umfragewerte im Fokus 📊

Die Partei hatte beklagt, dass durch die Nichtberücksichtigung das Recht auf Chancengleichheit verletzt werde. Wie bereits das Gericht in Köln teilt das OVG diese Sicht nicht. Zwar habe der öffentlich-rechtliche Sender bei redaktionell gestalteten Sendungen jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf offenzuhalten.

Bedeutung von Umfragen und Einladungen zu TV-Debatten 💬

Das Konzept der Sendung aber sehe vor, dass die Kandidaten eingeladen werden, deren Parteien in den Umfragen deutlich oberhalb von zehn Prozent liegen und damit in den kommenden Jahren in besonderem Maße Einfluss auf die politischen Entwicklungen nehmen können. Da das BSW in den Umfragen lediglich bei rund fünf Prozent liege, sei es nicht geboten, so das OVG, dass Sahra Wagenknecht eingeladen werden muss.

Ausgewogene Berichterstattung laut Gerichtsurteil 📺

„Dies stimmt mit dem Gebot der (abgestuften) Chancengleichheit überein, denn Umfragewerte liefern jedenfalls gewisse Anhaltspunkte für die gegenwärtige Bedeutung der Parteien“, argumentiert das OVG. Das Gericht in Münster verweist darauf, dass die Partei an zwei der vier Wahldebatten im Programm der ARD beteiligt sei und auch in der sonstigen Wahlberichterstattung in Dokumentationen, Interviews und Talk-Formaten berücksichtigt werde.

Vergangene ähnliche Fälle als Referenzpunkt 🔍

Einen ähnlichen Fall hatte es letztes Jahr vor der Europawahl gegeben. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel. Einen ähnlichen Fall hatte es letztes Jahr vor der Europawahl gegeben. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.

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